Limited als Rechtsform = Billig-GmbH mit unübersehbaren Risiken ? – ein Erfahrungsbericht

Die Limited als Rechtsform wird immer wieder als Billig-GmbH mit unübersehbaren Risiken abgetan und von vielen Organisationen (z. B. dem BDU – Bundesverband deutscher Unternehmensberater) verteufelt.

Die Erfahrung der ControllerTeam München Ltd. ist eine andere:

Im Juni 2004 schlossen sich zehn als selbständige Controller tätige Unternehmensberater in einem Unternehmen zusammen. Nachdem das Unternehmenskonzept verabschiedet war, musste eine geeignete Gesellschaftsform gefunden werden.

Es waren folgende Leitgedanken zu berücksichtigen:

Der innovative Charakter des Geschäftsmodells sollte durch den Firmennamen und die Gesellschaftsform deutlich werden

  • Die eigentliche Gründung sollte schnell und kostengünstig abgewickelt werden
  • Die persönliche Haftungsfreistellung und eine flexible Gestaltung der Eigenkapitalhöhe sollte gewährleistet sein
  • Die Veränderung der Anzahl der Gesellschafter muß kostengünstig und unbürokratisch möglich sein.

Die Entscheidung fiel für die international anerkannte englische Rechtsform der Limited. Seinerzeit wurde diese Gesellschaftsform in der deutschen Presse häufig als Billig-GmbH oder 1-Euro-Gesellschaft abgetan. Aufgrund der hohen Neugründungsquote in den letzten Monaten gewinnt die Limited in Deutschland jedoch ständig an Akzeptanz.

ControllerTeam München Ltd. wurde in einer Woche über Internet mit Unterstützung der Servicegesellschaft Go Ahead Ltd. gegründet. Zuvor hatten ist das Konzept von einem Juristen geprüft worden. Die einzige notarielle Maßnahme war die Beglaubigung der Unterschriften der Geschäftsführer.

Die Eintragung der deutschen Betriebsstätte in das Handelsregister hat mehrere Wochen gedauert. Die Gesellschafter entschieden sich für die englische Standardsatzung. Für die Eintragung in das deutsche Handelsregister ist der Geschäftszweck in der Standardsatzung jedoch zu allgemein gefasst. Der Geschäftszweck wurde präziser gefasst und über das Registergericht der zuständigen IHK zur Begutachtung zugeleitet. Die IHK schickte der Gesellschaft dann einen Fragebogen zu, in dem allgemeine Firmendaten erfragt und der Geschäftszweck hinterfragt wurden. Dann wurde endlich die Eintragung vollzogen.

Für die Gründung und die Führung einer Limited sind mindestens zwei Personen erforderlich. Der Geschäftsführer (Director) und der Sekretär (Company Secretary).

Nachfolgende Punkte sind bei der Führung einer Limited zu beachten:

  • Der Hauptsitz ist in England, auch wenn die Firma dort nicht aktiv tätig wird. Service-Gesellschaften wie Go Ahead bieten einen Standort in England gegen geringe Gebühr an.
  • Die Gesellschaftseintragung erfolgt im „Companies House of England and South Wales“. In Deutschland wird eine Zweigniederlassung gegründet, von der die eigentlichen Aktivitäten ausgehen.
  • Aufgaben und Pflichten des Geschäftsführer
  • Aufgaben und Pflichten des Sekretärs
  • Satzung (Standard oder individuell)
  • Teilhaber (Steakholders)
  • Annual Report = jährliche Meldung an das Companies House über Änderungen bzgl. Kapiatal, Gesellschafter, Sitz etc.
  • Annual Account = jährliche Kurzbilanz auf einem Formblatt

Für die Abwicklung administrativer Aufgaben und Behördenkontakte bietet Go Ahead Ltd. einen umfassenden Service an. So wird sichergestellt, dass den englischen Behörden die erforderlichen Dokumente korrekt und termingerecht zugeleitet werden.

Steuerliche Themen und Buchführung werden nach deutschem Recht abgewickelt. Da keine englische Betriebsgesellschaft angemeldet wurde, entfällt die Abgabe einer englischen Steuererklärung.

Mitunter stellte sich der indirekte Kontakt zum Companies Haouse über die Service-Gesellschaft als unsicher heraus. Zum Beispiel als die Kapitalerhöhung in 2004 auf einem offiziellen Formblatt des Companies House nicht weitergegeben bzw. eingetragen wurde.

Bei der Abgabe des annual accounts hat beim ControllerTeam zwar ein Steuerberater mitgewirkt, das Formblatt ist aber recht einfach, in Zukunft kann das alleine ausgefüllt werden.

Wenn man die Hürden des Unbekannten einmal genommen hat und die Servicegesellschaft gut funktioniert, ist die Gründung und der Betrieb der Limited nach englischem Recht einfach und sehr transparent. Über die Internet-Seite des Companieshouse (www.wck2.companieshouse.gov.uk) kann sich jeder Informationen über die Gesellschaft beschaffen. Für 2,50 GBP sind sogar ausführlichere Informationen zugänglich, z.B. über fällige oder erfolgte Abgaben von annual report und annual account.

Un nun ein Überblick über die Gründungskosten

Servicegesellschaft:

Gründung, englische Beglaubigung, deutsche Übersetzung 308,00 €

Notar: Beglaubigung von zwei Unterschriften 17,40 €

Registergericht: Eintragung 301,72 €

Rechtsanwalt: Beratung 765,00 €

Für Kunden und Interessenten hat sich die Rechtsform der Limited als interessanter Anknüpfungspunkt herausgestellt. Das gilt besonders für ausländische Kunden, als das ControllerTeam im letzten Jahr für mehrere Monate für ein irisches Unternehmen interimistisch das kaufmännische Management übernahm.

Das ControllerTeam München Ltd. hat mit der Rechtsform sehr gute Erfahrungen gemacht!

Verfasser:

ControllerTeam München Ltd.

Andreas Bölscher (Director)

Manfred Eich (Director)

Gernot Meyer (Secretary)

3 Kommentare

  1. Allerdings habe ich das Gefühl, dass den Ltd.-Gründungen nicht so viel Vertrauen entgegen gebracht wird wie einer klassischen GmbH. Liegt sicherlich am geringen Stammkapital, das so keine Forderungen absischern kann.

  2. Das Gefühl des Kommentators trügt: Das geringe Stammkapital war in den Jahren seit der Gründung nie ein Thema.

    Zudem schlossen wir eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für jeden einzelnen Partner ab. Das Risiko, einen eingeführten Firmennamen wie ControllerTeam durch eine Insolvenz zu verlieren, ist viel höher zu bewerten, als 25.000 Euro Stammkapitalverlust bei einer GmbH.

    Für uns ist die Ltd. perfekt, da die Hürde zur Gründung klein war und sich nun eine prima funktionierende Firma daraus entwickelte.

    Andreas Bölscher, GF ControllerTeam München Ltd.

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