Die durch die Bundesregierung am 12.7.2006 angekündigte Reform der Unternehmensbesteuerung ab 1.1.2008 konzentriert sich für Unternehmen auf folgende Eckwerte:
-
Absenkung des gesamten Steuersatzes auf? die Gewinne der Kapitalgesellschaften (Körperschaftsteuer, Solizuschlag und Gewerbesteuer) von derzeit 39% auf knapp unter 30%, vor allem durch die Halbierung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25% auf 12,5% sowie die Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 4%. Geplant ist eine Gegenfinanzierung über die (teilweise) Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zur Bemessungsgrundlage (=eingeschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit). Eine endgültige Entcheidung über das neue Verfahren der Berücksichtigung? von Zinsaufwand als abzugsfähige Kosten wird erst im Herbst gefällt. Vorgesehen ist weiterhin die Umbenennung der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften in “förderale Unternehmensteuer”
-
Änderungen bei der Gewerbesteuer: Hier ist vor allem die Abschaffung der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe innerhalb der Bemessungsgrundlage für die Körperschaft- bzw. Einkommensteuer zu nennen. Weiterhin erfolgt eine Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer vom 1,8 auf das 3,8-fache des Steuermessbetrags. Eine Umbenennung zur “kommunalen Unternehmensteuer” ist vorgesehen.