Ab 2021 sind Risikofrüherkennungssyteme für alle haftungsbeschränkten Gesellschaften verpflichtend. Was diese Umsetzung der EU Restrukturierungsrichtlinie für das Controlling bedeutet, beleuchtet Cornelius Nickert bei der CCS Controlling Competence Stuttgart am 26. November 2020. Der Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht geht dabei auf die Grundstruktur des präventiven Restrukturierungsrahmens […]
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